Adresse: Ludwigstr. 45, 09113 Chemnitz

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Telefax: 0371/425874

E-Mail: kanzlei@ra-uwe-schubert.de



Rechtsanwalt Uwe Schubert

Allgemeines Wirtschaftsrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Privates Bau- und Architektenrecht | Öffentliches Baurecht und Vergaberecht | Verwaltungsrecht | Erbrecht

Rechtsgebiete

In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht, Kaufleute und Handelsgesellschaften, Firmengründungen, Gewerbe, GmbH, Kauf, Leasing, Lizensen, Inkasso, Liquidation und Insolvenz, Unternehmensnachfolge, Umwandlung, Veräußerung von Unternehmen, Hauskauf, Verkauf

Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld

Privates Bau- und Architektenrecht

Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung

Öffentliches Baurecht und Vergaberecht

Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan, Nutzungsverordnungen, Erschließungsbeiträge

Verwaltungsrecht

Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht

Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld

Aktuelles

Ansprüche des Vermieters auf Betriebs­kosten­nach­zahlungen aus Wohn­raum­miet­verträgen können im Urkunden­prozess geltend gemacht werden

01.06.2015

BGH 22.10.2014, Az.: VIII ZR 41/14

Der BGH hat entschieden, dass die Geltendmachung von Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung im Urkundenprozess erfolgen kann. Die gemäß § 592 ZPo zur 

Begründung des Anspruches erforderlichen Tatsachen lassen sich durch die Vorlage des Mietvertrages nebst quittierter Betriebskostenabrechnung beweisen. Der Beweis zur richtigen Berechnung ist durch Vorlage der zugrunde liegenden Unterlagen (Versorgerrechnung und Gebührenbescheide) möglich. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Vermieter keine Unterlagen zum Beweis der richtigen Rechnung der Betriebskostenabrechnung vorlegen kann oder vorlegt, denn nur beweisbedürftige Tatsachen seien durch Urkunden unter 

Beweis zu stellen.

Kontakt

Damit Sie in meinem Büro in Chemnitz keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0371/425871.


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