Rechtsanwalt Uwe Schubert
Allgemeines Wirtschaftsrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Privates Bau- und Architektenrecht | Öffentliches Baurecht und Vergaberecht | Verwaltungsrecht | Erbrecht
Rechtsgebiete
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht, Kaufleute und Handelsgesellschaften, Firmengründungen, Gewerbe, GmbH, Kauf, Leasing, Lizensen, Inkasso, Liquidation und Insolvenz, Unternehmensnachfolge, Umwandlung, Veräußerung von Unternehmen, Hauskauf, Verkauf
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld
Privates Bau- und Architektenrecht
Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung
Öffentliches Baurecht und Vergaberecht
Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan, Nutzungsverordnungen, Erschließungsbeiträge
Verwaltungsrecht
Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld
Aktuelles
Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden
01.06.2015
BGH 22.10.2014, Az.: VIII ZR 41/14
Der BGH hat entschieden, dass die Geltendmachung von Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung im Urkundenprozess erfolgen kann. Die gemäß § 592 ZPo zur
Begründung des Anspruches erforderlichen Tatsachen lassen sich durch die Vorlage des Mietvertrages nebst quittierter Betriebskostenabrechnung beweisen. Der Beweis zur richtigen Berechnung ist durch Vorlage der zugrunde liegenden Unterlagen (Versorgerrechnung und Gebührenbescheide) möglich. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Vermieter keine Unterlagen zum Beweis der richtigen Rechnung der Betriebskostenabrechnung vorlegen kann oder vorlegt, denn nur beweisbedürftige Tatsachen seien durch Urkunden unter
Beweis zu stellen.
Kontakt
Damit Sie in meinem Büro in Chemnitz keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0371/425871.
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